Sven Melzer von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk
Sven Melzer von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk

Privatgutachten

Als Privatgutachten werden alle Gutachten bezeichnet, die außergerichtlich erstattet werden.

 

Privatgutachten nennt man auch häufig,

  • Parteigutachten oder
  • Außergerichtliches Gutachten

 

Mögliche Auftraggeber sind z.B.

  • Privatpersonen
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmungen
  • Versicherungen
  • Banken
  • Parteien, Gewerkschaften oder Behörden
  • Stiftungen oder Vereine

 

Unabhängig für welchen Auftraggeber ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig wird erstellt er alle Gutachten in seinem Bestellungsgebiet  als  ö.b.u.v Sachverständiger.

 

Bei der Beauftragung durch private Auftraggeber entsteht ein privatrechtliches Vertragsverhältnis nach dem Werkvertragsrecht gemäß §631-651 BGB.

 

Bei privatgutachterlicher Tätigkeit gelten die Vorschriften von ZPO, StPO

und JVEG nicht !





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