Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Maler und Lackiererhandwerk ist in besonderem Maße qualifiziert, die Qualität von Beschichtung oder Ursachen von Leistungsstörungen
festzustellen und hierfür Sanierungskonzepte zu erarbeiten.
Zum Beispiel:
- Baubegleitung von gewerkspezifischen Leistungen
- Prüfen von Rechnungen auf Ortsüblichkeit
- Prüfen von Aufmassen
- Förmliche Abnahme von gewerkspezifischen Leistungen
- Beweissicherung
- Sanierungskosten ermitteln
- Ursachenermittlung für Leistungsstörungen von Anstrichschäden, Tapezierarbeiten und WDVS-Systemen sowie visuelle Beurteilung von beschichteten Untergründen usw.