Sven Melzer von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk
Sven Melzer von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk

Schimmelpilzsanierung

Grundsätzlich sollte bei einem Schimmelpilzbefall die Ursache abgeklärt und beseitigt werden.

 

  • Raumnutzer können kleinere Schimmelpilzansätze durchaus selbst beseitigen, wenn sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren. Nutzer mit Atemwegserkrankungen und mit einem geschwächten Immunsystem sollten hiervon Abstand nehmen.
  • Bei größerem Schimmelpilzbefall ist es ebenfalls oft sinnvoll, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, bevor die eigentlichen Sanierungen beginnen. Die Sofortmaßnahmen sollten jedoch nicht zu Dauermaßnahmen werden.

Die eigentliche Sanierung  von einem Schimmelpilzbefall sollte durch einen auf Schimmelpilzsanierung  spezialisierten Betrieb durchgeführt werden.

 

 

Wann kann ein Schimmelpilzbefall vom Raumnutzer selbst entfernt werden und was ist hier zu beachten?

 

  • Ein Schimmelpilzbefall <0,50m² kann prinzipiell vom Raumnutzer selbst entfernt werden, wenn es sich um einen oberflächlichen Befall handelt und die Ursache bekannt ist.
  • Die Befallenen Flächen sollten nicht trocken gereinigt werden, um ein aufwirbeln von Sporen in die Raumluft  zu vermeiden.
  • Textile  Wandbeläge und Polstermöbel sollten vollständig entfernt werden. Auch nach erfolgter Desinfektion können von Schimmelpilzen eine Allergien auslösende Wirkung ausgehen.
  • Die Reinigung des Befalls erfolgt nach dem Benetzen mit einem geeignetem Desinfektionsmittel durch abwischen. Die verwendeten Tücher sind nach der Reinigung zu entsorgen. Zusätzlich sind alle Oberflächen im Raum abzusaugen. Der eingesetzte Staubsauger sollte mit HEPA-Filter ausgestatttet sein und einem Gehäuse das nach EN1822 geprüft wurde.
  • Alternativ kann auch 10%iger Wasserstoffperoxid zum Einsatz kommen (Persönliche Schutzausrüstung unbedingt tragen).
  • Saure Produkte wie Essigessenz (25%ig) töten grundsätzlich zwar auch den Schimmel ab, jedoch kommt es auf mineralischen Untergründen  zu einer chemischen Neutralisation des Essig, wodurch der pH-Wert erhöht und die Wirksamkeit deutlich reduziert wird. Die neutralisierte Essiglösung kann jetzt vom Schimmelpilz als Nährsubstrat genutzt werden.

Bei der Anwendung von Anti-Schimmelprodukten in der Wohnung kann es während und nach der Anwendung noch einige Zeit zu einer Freisetzung von chemischen Wirkstoffen in die Raumluft kommen. Diese können die Gesundheit gefährden. Es wird daher grundsätzlich vom Einsatz solcher Produkte in bewohnten Räumen abgeraten.

 

Wann sollte ein Schimmelpilzbefall von einem Spezialisierten Betrieb durchgeführt werden?

 

  • Wenn der Schimmelpilzbefall >0,50m² ist, sollte die Beurteilung der Dringlichkeit, die notwendigen Schutzmaßnahmen und das Sanierungskonzept von einem Gutachter ausgearbeitet werden.

Die Beurteilung der Dringlichkeit bedingt ein hohes Maß an Fachwissen und das Einbeziehen unterschiedlicher Fachleute, die im Hinblick auf bauphysikalische, toxikologische und hygienische Gesichtspunkte, die Sanierung planen und durchführen.

 

Folgende Randbedingungen sollten vor der Sanierung geprüft werden.

  • Welche Art des Befalls liegt vor?
  • Gesundheitszustand der Raumnutzer.
  • Ausmaß und Aktivität des Schimmelbefalls.
  • Art der Raumnutzung.
  • Zu welcher Sporenbelastung kommt es bei aktiver Raumnutzung.
  • Gibt es die Möglichkeit, die Sporenverteilung durch Schutzmaßnahmen zu reduzieren.
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© Sven Melzer