Sven Melzer von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk
Sven Melzer von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk

von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackierer Handwerk

 

Gutachten

  • Ein Gutachten ist die objektive, gewissenhafte Darstellung und sachlich begründete Beurteilung eines vorgegebenen Sachverhaltes.
  • Es ist die verbindliche mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen.

 

  • Das Gutachten sollte für Laien nachvollziehbar und verständlich sowie für den Fachmann nachprüfbar sein.

 

  • Im Gutachten werden auf objektive und unparteiische Basis Beurteilungen abgegeben, die auf allgemeiner fachlich akzeptierter Grundlage beruhen. Bewertungen werden vorgenommen und Schlussfolgerungen gezogen.

 

  • Wenn ein Sachverständiger seine Stellungnahme für ein Gericht abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten.

 

  • Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird von einem Privatgutachten oder Parteigutachten gesprochen.

          Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um einen Parteivortrag.



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© Sven Melzer