von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigterSachverständigerfür das Maler- und
Lackierer Handwerk
Gutachten
Ein Gutachten ist die objektive, gewissenhafte Darstellung und sachlich begründete Beurteilung eines vorgegebenen Sachverhaltes.
Es ist die verbindliche mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen.
Das Gutachten sollte für Laien nachvollziehbar und verständlich sowie für den Fachmann nachprüfbar sein.
Im Gutachten werden auf objektive und unparteiische Basis Beurteilungen abgegeben, die auf allgemeiner fachlich akzeptierter Grundlage beruhen. Bewertungen werden vorgenommen und
Schlussfolgerungen gezogen.
Wenn ein Sachverständiger seine Stellungnahme für ein Gericht abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten.
Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird von einem Privatgutachten oder Parteigutachten gesprochen.
Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um einen Parteivortrag.